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Friday June 12, 2026 16:45 - 17:45 CEST
„Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt“, so steht es in § 201 Strafgesetzbuch. Wer beim Einsatz einer versteckten Kamera also den Ton mitaufnimmt, macht sich im Zweifel strafbar. Für die meisten Redaktionen und Medienhäuser ist das ein No-Go.
Das Panel zeigt anhand konkreter Beispiele, unter welchen technischen und juristischen Voraussetzungen eine Aufnahme des Tons dennoch möglich sein kann.
Speakers
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Christian Mensching

Rechtsanwalt, Redeker Sellner Dahs
Studium der Rechtswissenschaften in Bonn. 2002 erstes, 2006 zweites juristisches Staatsexamen. 2003/2004 LL.M.-Studium an der Columbia University School of Law, New York. Seit 2007 Rechtsanwalt bei Redeker Sellner Dahs in Bonn im Medienrecht. Co-Leiter der Praxisgruppe Daten IT und... Read More →
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Marcus Lindemann

geschäftsführender Autor, autoren(werk) GmbH & Co.KG
Marcus Lindemann ist Dozent für Recherche, TV-Journalismus und Presserecht sowie geschäftsführender Autor der TV-Produktionsfirma autoren(werk). Seit 25 Jahren produziert er Magazinbeiträge und Dokumentationen für öffentlich-rechtliche Sender, insbesondere zu Wirtschafts- und... Read More →
Friday June 12, 2026 16:45 - 17:45 CEST
K9 (Glashaus)

Attendees (1)


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